Was Basel II für den Bankensektor darstellt, ist Solvency II für die Versicherungsbranche. Der Begriff Solvency II kommt nicht von ungefähr, zeigen doch erste Entwürfe, dass man sich stark an das Konzept von Basel II anlehnt.
Solvency II ist ein Projekt der Europäischen Kommission mit dem Ziel, ein neues europäisches Rahmenwerk der Versicherungsaufsicht zu schaffen, welches hinsichtlich der Solvabilitätsregelungen für Versicherungsunternehmen eine stärkere Risikoorientierung aufweist.
Dabei orientiert sich Solvency II an der Struktur von Basel II. Risikoadäquate Eigenmittel, ein gut organisiertes und in die Gesamtstrategie des jeweiligen Versicherungsunternehmens eingebundenes Risikomanagement, das aufsichtsrechtliche Prüfverfahren sowie Transparenz und Offenheit sollen Insolvenzen von Versicherungen verhindern.
Im Jahr 2001 wurde das Solvency II Projekt von der Europäischen Kommission gestartet. An der Erarbeitung der Solvency II Rahmenrichtlinie, die von Seiten der EU-Kommission im Jahr 2007 dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt wurde, waren das EIOPC (European Insurance and Occupational Pensions Committe) und die europäische Aufsichtsbehördenkonferenz für Versicherungen und Pensionskassen (CEIOPS – Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors) beteiligt.
Inzwischen wurde die entsprechende Richtlinie 2009/138/EG im April 2009 im Europäischen Parlament und im November 2009 vom Europäischen Rat verabschiedet und soll bis 2012 national umgesetzt werden.
Bis zur endgültigen Umsetzung im Jahre 2012 kommt auf Aufsichtsbehörden und Versicherungsunternehmen in ganz Europa und in Österreich eine Menge Arbeit zu. Von Seiten der österreichischen Aufsichtsbehörden müssen in Abstimmung und Diskussion mit den anderen europäischen Aufsichtsbehörden und den österreichischen Versicherungen bei der Umsetzung von Solvency II die Interpretationsspielräume, welche eine Richtlinie notgedrungen hat, geklärt werden. Die Versicherungen müssen im Bereich Datenqualität, Modellentwicklung, Risikomanagementprozesse etc. viele Vorarbeiten bis zum Inkrafttreten leisten.