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Glossar
In erster Linie sind von Basel II die Banken betroffen. Durch Basel II sollen die alten Regelungen (Basel I) abgelöst werden. Die alten Regelungen haben sich aus verschiedenen Gründen als unzureichend erwiesen. Sie sind zu wenig risikosensitiv (Kreditrisiko), erfassen die Einzelrisiken nur unvollständig (operationales Risiko), sind durch das Aufkommen neuer Produkte (ABS, Kreditderivate) anfällig gegen Eigenkapitalarbitrage geworden. Auch qualitative Aspekte des Risikomanagements in Banken spielten unter den alten Regelungen eine zu geringe Rolle.

Durch Basel II sollen die Schwachpunkte der bestehenden Regelungen beseitigt werden. Erstens hat Basel II eine risikosensitive und vollständige Eigenmittelunterlegung (Säule I) zum Ziel, zweitens eine Optimierung der qualitativen Aspekte des Risikomanagements von Banken (Säule II) und drittens soll durch entsprechende Publizitätsvorschriften der Markt selber eine vernünftige Risikopolitik innerhalb der Banken erzwingen (Säule III).

Während die Regelungen durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht nur für internationale Geschäftsbanken zur Anwendung kommen sollten, hat sich die EU entschlossen, Basel II auf alle Banken auszudehnen. Dies erklärt auch die intensive, lang andauernde und zum Teil auch hitzige Diskussion um Basel II in Europa.

ERSTE SÄULE

Die erste Säule (Mindesteigenmittelanforderungen) beinhaltet die Messung des Kreditrisikos, des Marktrisikos und des operationellen Risikos.

Die Grundidee besteht darin, dass entweder die Positionen (Markt- bzw. Kreditrisiko) oder Geschäfte (operationelles Risiko) entsprechend ihrem Risiko gewichtet werden und davon 8% als Eigenmittel gehalten werden müssen. Basel II unterscheidet bei der Berechnung der Risikogewichte in allen Risikokategorien zwischen Standard- und internen Ansätzen. In den Standardansätzen sind die Parameter strikt vorgegeben und der Spielraum für die Banken zur Berechnung der Risikogewichte ist sehr gering, während in den internen Ansätzen die Banken mit eigenen Modellen relevante Parameter selbst schätzen dürfen. Diese Modelle müssen Anforderungen entsprechen und von den Aufsichtsbehörden abgenommen werden. Da seitens der Aufsichtsbehörden durchaus erwünscht ist, dass die Banken interne Modelle verwenden, führen in der Regel interne Modelle zu einer geringeren Eigenmittelunterlegung.

Was das Marktrisiko betrifft, so sind die bestehenden Regelungen im Wesentlichen beibehalten worden. Im internen Ansatz wird das Marktrisiko auf Basis eines Value at Risk Modells gemessen.

Im Bereich des Kreditrisikos hat sich jedoch viel geändert (insbesondere für die Unternehmens- und Retailkredite). Wesentliche Parameter zur Bestimmung der Eigenmittelunterlegung sind die PD (Ausfallswahrscheinlichkeit), der Loss Given Default (Verlust bei Ausfall) und das Exposure. Im Bereich Retail gibt es zwei Ansätze (Standard und fortgeschrittener Internal Rating Based- IRB-Ansatz ), bei den Unternehmenskrediten 3 Ansätze (Standard, einfacher und fortgeschrittener IRB_Ansatz). In den internen Modellen können die Banken die PD auf Basis eines internen Ratings und/oder den LGD und das Exposure selber bestimmen.

Die Eigenmittelunterlegungspflicht für das operationelle Risiko kommt neu hinzu. Unter operationellem Risiko versteht man die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen auftreten.

Zur Messung des operationellen Risikos gibt es drei Ansätze:
Beim Basisindikatoransatz wird ein bestimmter Faktor (Alphafaktor) eines Indikators (z.B. Bruttoerträge) als Eigenkapitalanforderung bestimmt. Der Standardansatz berücksichtigt pro Geschäftsfeld einen Faktor (Betafaktor) und ist gleichbedeutend mit einem Basisindikatoransatz pro Geschäftsfeld. Beim fortgeschrittenen Ansatz besteht die Möglichkeit, die Wahrscheinlichkeit eines Verlustereignisses und die Höhe des operationellen Verlustes aufgrund einer Verlustdatenbank zu schätzen. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestimmung der Parameter der Verlustverteilung mittels Fragebogen (Scorecard Approach).

ZWEITE UND DRITTE SÄULE

Die zweite Säule regelt u.a. das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren. Dieses soll sicherstellen, dass die Banken geeignete Verfahren zur Messung und Steuerung des Risikos anwenden. Die Überprüfung der eingesetzten Verfahren erfolgt durch die jeweilige Bankenaufsicht in den Staaten (in Österreich: die Finanzmarktaufsicht). Darüber hinaus gibt es den ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process). Im Rahmen des ICAAP spielen die qualitativen Aspekte (Organisation, Prozesse, Limite, Risikostrategie, Kontrollmechanismen etc.) des Risikomanagements sowie die Einbindung in die Gesamtbanksteuerung die wesentliche Rolle.

Die dritte Säule (Marktdisziplin) betrifft die Vorschriften und Empfehlungen für die Offenlegung der Geschäfts- und Risikopolitik einer Bank. Damit können sich Dritte (Kunden, Mitbewerber, Aktionäre usw.) über die Geschäftstätigkeit und das Risikoprofil einer Bank informieren. Dadurch wird die Transparenz im Bankgeschäft erhöht. Diese Publizitätsvorschriften dienen dazu, dass neben der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden eine weitere Instanz (der Markt) die Regulierungsfunktion übernimmt.

Ausblick

Die Befürchtung mancher Experten, dass Basel II kleinere Banken benachteiligt und dadurch der Trend zu einer stärkeren Konzentration innerhalb des Bankensektors verstärkt würde, ist bis jetzt nicht eingetreten. Die aktuelle Finanzmarktkrise wird allerdings dazu führen, dass die Eigentümerstruktur der Banken sich radikal ändert.

Ebenfalls Ausfluss der aktuellen Finanzmarktkrise wird sein, dass das Basel II Regelwerk in der vorliegenden Form nicht lange bestehen und es zu weiteren Verschärfungen der Regulierung kommen wird (Basel III ?). Bei der Organisation der Aufsicht gibt es auf europäischer Ebene bereits konkrete Ideen, wie diese in Zukunft verbessert werden könnte (Europäische Aufsichtsbehörde).




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