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Glossar
Hintergrund

Die unter dem Stichwort Basel II bekannte Diskussion zur Neuordnung der Eigenmittelbestimmungen für Banken wurde durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit der Veröffentlichung des ersten Konsultationspapiers im Jahre 1999 in die Wege geleitet.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat seinen Sitz bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel und wurde 1975 von den Zentralbankpräsidenten der G-10 Staaten gegründet. Der Ausschuss hat das Ziel, die Stabilität der internationalen Finanzmärkte zu erhöhen und für international einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Grundzüge von Basel II

In Folge der Entwicklung neuer Finanzinstrumente (z.B. Kreditderivate) und neuer Kreditrisikosteuerungsmethoden war es notwendig, Basel I durch ein moderneres Regelwerk (Basel II) zu ersetzen. Das Regelwerk basiert auf drei Säulen. Im Zentrum der Säule 1 steht die risikoadäquate Unterlegung durch Eigenmittel in den Bereichen Markt-, Kredit- und operationelles Risiko. Die Berechnung der erforderlichen Eigenmittel kann durch Standard- oder interne Modelle erfolgen, wobei an die Verwendung interner Modelle zahlreiche Anforderungen gestellt werden.

In der Säule 2 geht es im Rahmen des Supervisory Review Process (SRP) um vor allem quantitative Anforderungen an die Kreditinstitute bezüglich ihres Risikomanagements und um eine adäquate Kapitalausstattung der Banken gemäß ihrem Risikoprofil. Ebenfalls in Säule 2 geregelt ist der bankenaufsichtliche Überprüfung- und Evaluierungsprozess (SREP).

Säule 3 regelt die Themen Marktdisziplin und Publizität.

Geschichte

Nach der Veröffentlichung mehrerer Konsultationspapiere (1999,2001 und 2003), veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahre 2004 den endgültigen Accord. Parallel dazu wurden diverse Quantitative Impact Studies (QIS) durchgeführt, bei denen die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalregeln auf die Eigenmittelunterlegung der Banken getestet wurden.

Auf der europäischen Ebene wurde der Prozess durch die Europäische Kommission mit mehreren Konsultationspapieren und durch eine Richtlinie zur Umsetzung von Basel II begleitet. Diese Richtlinie wurde im September 2005 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Mit der Bekanntmachung der beiden Richtlinien CRD (Bankrechtslinie) und CAD (Kapitaladäquanzrichtlinie) am 30.06.2006 erfolgte die Umsetzung in europäisches Recht.

Auf österreichischer Ebene erfolgte die Kundmachung der Gesetzesänderungen und der dazugehörigen Verordnungen der Finanzmarktaufsicht ebenfalls 2006.

2007 traten die neuen Regelungen in Kraft. Neben den nationalen Aufsichtsbehörden ist es vor allem auf europäischer Ebene das Committee of European Banking Supervisors (CEBS), welches den nun laufenden Umsetzungs- und Erfahrungsprozess begleitet.

Zukunft

Aufgrund der mit Basel II gesammelten Erfahrungen und infolge der Finanz- bzw. Weltwirtschaftskrise wird aktuell an Basel III gearbeitet. Hierzu hat die BIS (Bank for International Settlements) im Dezember 2009 einen Entwurf (Consultative Document - Strengthening the resilience of the banking sector) vorgelegt.



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